Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tourismusplattformen der make-it-simply GmbH.
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) liegen der geschäftlichen Beziehung zwischen der make-it-simply GmbH mit Sitz in Millenniumsgasse 7 in 7022 Schattendorf/Österreich (im nachfolgenden Tourismusplattform-Betreiber oder Betreiber) und ihren unternehmerischen Kunden (im nachfolgenden Partner) betreffend der von der make-it-simply GmbH betriebenen Tourismusplattformen, insbesondere auf den Webseiten www.austrianmoments4me.at, www.hüttenmax.at, www.ferienwohnunginfo.com und www.ferienmax.at (im Nachfolgenden Webseiten, Plattform oder Tourismusplattform) zugrunde.
Die AGB gelten in ihrer im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. im Zeitpunkt der jeweiligen Vertragsverlängerung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht anerkannt, es sei denn der Tourismusplattform-Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Zurverfügungstellung von Anzeigeplätzen auf einer Plattform (wie näher im Angebot bezeichnet) zur Vermietung von Unterkünften, Präsentation von Sport & Freizeitmöglichkeiten, Gastronomiebetrieben, Sehenswürdigkeiten sowie Ausflugszielen und Kulturelles, einschließlich der Kontaktmöglichkeiten zwischen dem Partner und möglichen Mietern (für die Kurzzeitmiete zu touristischen Zwecken), Besuchern oder Kunden sowie die Bewerbung der Angebote der Partner.
Auf den Plattformen finden Beherbergungsbetriebe und andere Unternehmen einen Platz für eine Präsentation, um Kunden zu informieren und zu werben. Eine Präsentation kann ein Eintrag oder eine Bannerwerbung sein. Hierfür wird ein jährliches Entgelt für jede Anzeige eingehoben. Die Betreiber der Plattform bieten ausschließlich Werbemöglichkeiten an und sind weder ein Buchungsportal, Reiseveranstalter, Reisebüro noch ein sonstiger Vermittler.
Weder der Betreiber noch ein mit ihm verbundenes Unternehmen wird Vertragspartei im Vertragsverhältnis zwischen dem Partner und dessen Mietern/Kunden. Vertragsgegenstand ist auch nicht die Vermittlung von Mietverhältnissen über Wohnraum.
3. Vertragsschluss, Kontrolle des Plattformeintrags, Rechnungslegung
Möchte der Partner eine Unterkunft oder einen Betrieb über die Plattform bewerben, so kann er mit dem Tourismusplattform-Betreiber entweder online mittels Kontaktformular oder telefonisch über die Service-Hotline des Betreibers in Kontakt treten. Der Betreiber sendet dem Partner daraufhin ein Angebot, welches der Kunde schriftlich oder durch Bestätigung per E-Mail annehmen kann.
Der Partner hat die Gestaltung, den Inhalt und die Platzierung seiner Präsentation zu kontrollieren und allfällige Verbesserungswünsche innerhalb von längstens vierzehn Tagen ab Mitteilung der Veröffentlichung dem Betreiber mitzuteilen. Nach dem Ablauf dieser Frist können keine Beanstandungen mehr berücksichtigt werden.
Der Partner erhält sodann eine Rechnung per E-Mail (PDF), wobei der Partner auch eine Zustellung mit Zahlschein per Post wünschen kann, für welchen Fall der Betreiber berechtigt ist, angemessene Bearbeitungskosten in Rechnung zu stellen.
4. Vertragsdauer, Kündbarkeit
Der Anzeigenplatz für die Präsentation wird für einen Zeitraum von 12 Monaten gebucht („Präsentationszeitraum“), sofern kein davon abweichender Präsentationszeitraum schriftlich vereinbart wurde. Der Präsentationszeitraum beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung der Präsentation auf der Plattform. Der Vertrag ist nicht kündbar, sondern endet nach Ablauf des Präsentationszeitraums, sofern dieser nicht verlängert wird.
Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Der Partner wird vor Ablauf des (jeweiligen) Präsentationszeitraums schriftlich oder telefonisch verständigt und erhält die Möglichkeit, die Präsentation um ein Jahr (bzw. einen davon abweichenden schriftlich vereinbarten Präsentationszeitraum) zu verlängern.
5. Entgelt und Zahlungsbedingungen
Der Betreiber berechnet dem Partner als Entgelt für die Veröffentlichung der Präsentation die Preise so wie am Angebot angegeben, allenfalls gemäß der bei Vertragsabschluss bzw. bei der jeweiligen Vertragsverlängerung jeweils gültigen Preistabelle. Die Zahlung des Rechnungsbetrages wird sofort nach Rechnungserhalt fällig und ist mit einer Zahlungsfrist von 7 Werktagen nach Erhalt der Rechnung zahlbar.
Im Fall des Zahlungsverzugs werden Zinsen gemäß § 456 UGB in Rechnung gestellt. Der Partner hat dem Betreiber sämtliche Kosten (insb. Anwalts- und Verfahrenskosten) für die Betreibung seiner Ansprüche zu ersetzen, wobei der Betreiber für eine Zahlungserinnerung keine Kosten verlangt, für die erste Mahnung EUR 15,- und für die zweite und letzte Mahnung jedoch zusätzlich EUR 25,- in Rechnung stellt. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit des Betreibers, auch ohne Einhaltung dieser Mahnschritte ausständige Forderungen klagsweise zu betreiben.
6. Rechte und Pflichten des Tourismusplattform-Betreibers:
Der Tourismusplattform-Betreiber ist bestrebt sich um eine möglichst originalgetreue Wiedergabe der als Datei oder Ausdruck übermittelten Bilder in den Angeboten zu bemühen. Dem Partner ist jedoch bewusst, dass es durch das Einscannen nicht digitaler Bilder und die Einstellungen des jeweiligen Bildschirms zu Abweichungen vom Originalbild kommen kann.
Der Tourismusplattform-Betreiber bemüht sich, die Plattform auf dem laufenden Stand der Technik zu halten. Hierfür sind mitunter Wartungsarbeiten erforderlich, durch die es zu Einschränkungen der Seite kommen kann. Der Betreiber wird dies nach Möglichkeit vorher ankündigen und die Arbeiten in einen Zeitraum legen, in dem die Interessen Partner nach Möglichkeit am wenigsten betroffen sind. Ebenso behält er sich der Tourismusplattform-Betreiber das Recht vor, Inhalt und Gestaltung ohne Vorankündigung zu ändern.
Der Tourismusplattform-Betreiber stellt auch ein Anfrageformular zur Verfügung, das die Partner und deren (potentielle) Kunden zur Kontaktaufnahme nutzen können. Der Betreiber bemüht sich, dieses sicher zu gestalten. Dem Partner ist bewusst, dass aufgrund des Stands der Technik nicht ausgeschlossen werden kann, dass Dritte dieses System missbrauchen und nicht für sie bestimmte Nachrichten lesen oder abfangen können.
Der Tourismusplattform-Betreiber führt grundsätzlich keine Identitätsprüfung durch. Entsteht beim Tourismusplattform-Betreiber – insbesondere durch Hinweise von Kunden oder sonstigen Dritten – der Verdacht, dass die hinterlegten Angaben des Partners falsch sind, so ist er zur Überprüfung der Identität berechtigt. Sollte sich infolge Identitätsprüfung herausstellen, dass der Partner eine falsche Identität verwendet hat oder ist die Identität nicht zweifellos feststellbar, kommt dem Betreiber das Recht zu, sämtliche Präsentationen des Partners unverzüglich zu entfernen – ein Recht des Partners, das für den ausständigen Präsentationszeitraum aliquote Entgelt zurückzufordern, ist jedenfalls ausgeschlossen
Die Regelung im vorstehenden Absatz gilt sinngemäß für den Fall, dass dem Tourismusplattform-Betreiber zur Kenntnis gelangt, insbesondere durch Herantragen vonseiten von Kunden oder sonstigen Dritten, dass der Inhalt der Präsentation aus welchen Gründen auch immer rechtswidrig ist (wovon insb. auch der Eingriff in Persönlichkeits- oder Immaterialgüterrechte Dritter erfasst ist). Zur Schad- und Klagloshaltung s. Punkt 7. und zur Verantwortlichkeit des Partners für den Inhalt der Präsentation s. Punkt 8.
Der Tourismusplattform-Betreiber hält die Vorgaben des Datenschutzrechts ein. Der Partner willigt hiermit für die Publizierung seiner Kontaktdaten im Rahmen seiner Präsentation oder seiner Werbeform auf der Tourismusplattform ein, zumal die Daten schon allein aufgrund dessen zwingend anzugeben sind, damit für (potentielle) Kunden und Dritte erkennbar ist, von wem die Präsentation stammt. Nähere Einzelheiten können der Datenschutzerklärung auf den Plattformen entnommen werden.
Der Tourismusplattform-Betreiber kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Hierüber wird der Partner spätestens einen Monat vorher informiert. Eine Übertragung von Rechten des Partners auf Dritte ist hingegen ausgeschlossen. Im Fall eines wesentlichen Wechsels der Eigentumsverhältnisse (mehr als 50%, wobei auch kumuliert durch zeitlich auseinanderfallende Rechtsvorgänge darunterfallen) im Bereich des Partners (auch betreffend Mutter- und Großmuttergesellschaften) hat der Partner den Betreiber zu informieren und steht dem Betreiber das Recht zu, innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Entgelt ist dem Partner in diesem Fall für den noch offenen Präsentationszeitraum aliquot, vermindert um ein angemessenes Bearbeitungsentgelt zurückzuerstatten.
7. Urheberrechte, Rechtsverletzungen, Schad- und Klagsloshaltung:
Die ausschließlichen Urheberrechte für die Webseiten liegen beim Tourismusplattform-Betreiber. Eine Wiedergabe der Webseiten - ganz oder teilweise, sei es auch nur durch die Übernahme von Texten, Grafiken oder des Designs, ist nicht gestattet.
Der Partner bestätigt, dass für sämtliche für die Präsentation verwendeten Texte, Grafiken, Designs oder sonstigen Werke entweder er selbst Urheber ist oder zumindest über alle erforderlichen Werknutzungsrechte und/oder -bewilligungen verfügt und mit der Präsentation auch sonst in keinerlei Rechte Dritter (zB Markenrechte, Designrechte oder sonstigen Immaterialgüterrechte) eingegriffen oder Wettbewerbsverstöße oder ähnliches verwirklicht werden. Selbiges gilt auch für Webseiten Dritter, mit denen die Präsentationen verlinkt sind. In dem Fall, dass der Betreiber von Dritten auf Unterlassung, Schadenersatz oder sonstige Ansprüche in Anspruch genommen wird, hält der Partner den Betreiber für alle damit einhergehenden Kosten unabhängig von einem Verschulden des Partners schad- und klaglos.
Im Falle von Rechtsverletzungen durch die Präsentation oder rechtswidrigen Inhalten derselben (einschließlich Links zu Webseiten Dritter mit rechtsverletzenden und rechtswidrigen Inhalten) ist der Betreiber berechtigt, diese umgehend zu löschen, ohne dass ein (aliquoter) Rückersatzanspruch des Partners für das bereits bezahlte Entgelt besteht.
8. Rechte und Pflichten des Partners:
Der Partner ist allein für den Inhalt der Präsentation verantwortlich und übernimmt der Betreiber, der auch nicht zur inhaltlichen Kontrolle verpflichtet ist, keinerlei Haftung dafür.
Ist ein Partner im EU-Ausland ansässig und wünscht er, dass eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausgestellt wird, so ist er verpflichtet, dem Betreiber seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen. In diesem Fall ist der Partner verpflichtet, die Umsatzsteuer in seinem Land abzuführen.
Der Partner verpflichtet sich, sämtliche Angebotsdaten, insbesondere alle die Unterkunft betreffenden Informationen vollständig und richtig wiederzugeben und sofern eine Übersetzung erfolgt, die Angebotsdaten sorgfältig und richtig zu übersetzen und bei der Erstellung des Angebots die Richtlinien für freie Texte einzuhalten.
9. Verweise zu anderen Webseiten ("Links"):
Der Tourismusplattform-Betreiber behält sich vor, jederzeit ohne Angaben von Gründen Links auf andere Seiten zu entfernen, wenn diese gegen die Geschäftsinteressen des Tourismusplattform-Betreibers verstoßen oder wenn der Inhalt solcher Seiten gesetzlichen Bestimmungen widersprechen könnte.
10. Sonstiges:
Die Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt Wien/Österreich. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, auch ein Abgehen von diesem Formerfordernis.
11. Salvatorische Klausel:
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gültige Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
